UnfallversicherungUnfallversicherung: Die Bezugsberechtigten sind trotz Ausschlagung noch begünstigt
Die Ausschlagung der Erbschaft beseitigt die Bezugsberechtigung nicht. Dies hat der BGH für den Fall einer Unfallversicherung klargestellt.
1. Der Fall vor dem BGH
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 52 · ID: 50644313

