RechtsschutzversicherungRückforderung des RSV für Gebührenvorschüsse trotz Kostenfestsetzungsbeschluss
Ein Rechtsschutz-VR muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt hat, nachdem er vom Übergang etwaiger Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers auf den Rechtsschutz-VR Kenntnis erlangt hatte.
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 2/2026, S. 29 · ID: 50642842
