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Feb. 2026

BerufsunfähigkeitsversicherungDas gilt zur Darlegungs- und Beweislast des VN bei einer streitigen depressiven Erkrankung

Abo-Inhalt11.02.20266 Min. Lesedauer IWW

Bleibt die vom VN vorgetragene depressive Erkrankung zunächst strittig, stellt sich die Frage des prozessualen Vorgehens. Das OLG Karlsruhe erklärte es für falsch, mit einer medizinischen Begutachtung zu der behaupteten Erkrankung und einer hieraus abzuleitenden Berufsunfähigkeit zu beginnen. Der Beitrag zeigt anhand der Entscheidung auf, wie in solchen Fällen richtig vorzugehen ist.

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AUSGABE: VK 2/2026, S. 35 · ID: 50677894

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