Kfz-KaskoversicherungIn diesen Fällen ist die Vertragsstrafe für ein Überschreiten der Kilometergrenze unwirksam
| Es ist grundsätzlich möglich, dass der Kasko-VR in seinen AGB eine Vertragsstrafe vereinbart für den Fall, dass der VN die vereinbarte Jahresfahrleistung überschreitet und dies nicht anzeigt. Für die Wirksamkeit der Vertragsstrafe kommt es allerdings auf den genauen Wortlaut an. Der VN darf durch sie nicht unangemessen benachteiligt werden. |
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AUSGABE: VK 3/2022, S. 47 · ID: 47964327
