BerufsunfähigkeitsversicherungDiese Formalien muss der VR bei seiner Einstellungsmitteilung beachten
Ein Berufsunfähigkeits-VR kann die Einstellung seiner Leistungen nur dann wirksam erklären, wenn die neue Tätigkeit des Versicherten als Verweisungsberuf verständlich und nachvollziehbar begründet wird. Eine bloße Mitteilung, wonach der VN „nun eine andere Arbeit ausübt“, genügt nicht. Das hat das OLG Saarbrücken klargestellt.
1. Das verlangen die Bedingungen für eine Einstellung der Leistung
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 51 · ID: 50765611
