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WiderspruchDas muss der VN bei Bestreiten des Zugangs von Versicherungsunterlagen mit Nichtwissen beachten

Abo-Inhalt31.10.20227459 Min. Lesedauer IWW

| Beim Widerruf eines Versicherungsvertrags kommt es meist darauf an, ob der VN bestimmte Unterlagen (z. B. Belehrung) erhalten hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VN mit Nichtwissen bestreiten, dass ihm die Unterlagen zugegangen sind. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beitrag zeigt auf, was der VN beachten und vortragen muss. |

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AUSGABE: VK 11/2022, S. 190 · ID: 48484606

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