BelehrungAktuelle Entscheidungen zur Widerspruchsbelehrung
Erster Prüfungsschritt bei einem verfristeten Widerspruch ist es meist, die Widerspruchsbelehrung auf mögliche Fehler zu untersuchen. Stellt sich heraus, dass der VN nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und die Widerrufsfrist daher nicht zu laufen begann, ist der Widerspruch somit nicht verfristet. Wir stellen Ihnen im Folgenden mehrere aktuelle Entscheidungen vor, in denen über einzelne Fragen zur Widerspruchsbelehrung entschieden wurde.
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 53 · ID: 50686570
