WohngebäudeversicherungDas gilt zum Versicherungsschutz beim Austritt von Wasser aus einer Ablaufrinne
| Bei einem unterirdisch verlaufendes Rohr, in das eine offene Rinne entwässert, handelt es sich nicht um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen. So entschied es das LG Wuppertal. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 9/2024, S. 148 · ID: 50125112