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VerfahrensrechtZwangsvollstreckung gegen prozessunfähigen Schuldner

Abo-Inhalt18.01.20221456 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In erbrechtlichen Angelegenheiten kommt es immer wieder vor, dass Erben zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses verurteilt werden (§ 260, § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB). Der BGH hat nun die Frage geklärt, ob beim Scheitern der Vollstreckung eines solchen Anspruchs gegen einen prozessunfähigen Schuldner gegen diesen bzw. dessen Anwalt Zwangshaft bzw. Zwangsgeld verhängt werden darf. |

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AUSGABE: VE 2/2022, S. 26 · ID: 47905140

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