Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Das ist im Hinblick auf die Vollstreckung zu beachten

RatenzahlungsvereinbarungDas ist im Hinblick auf die Vollstreckung zu beachten

Abo-Inhalt11.01.20221440 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In der Praxis werden regelmäßig bei Prozessvergleichen nach § 794 Abs.  1 Nr. 1 ZPO, Anwaltsvergleichen (§§ 796a bis 796c ZPO) oder notariellen Urkunden nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen. Im Hinblick auf eine künftige Vollstreckung sollten Gläubiger dabei sorgfältig abwägen, welche materiell-rechtlichen Abmachungen sie dabei treffen, sonst wird eine Zwangsvollstreckung erschwert. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VE 2/2022, S. 31 · ID: 47903759

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte