VersteigerungSicherheitsleistung und Zuschlagsversagung: strenge Formalien, hohe Fallstricke
In Versteigerungsverfahren stellt sich häufig die Frage, wann genau eine Sicherheitsleistung nach § 67 Abs. 1 ZVG verlangt werden muss, um wirksam zu sein. Verspätete Sicherheitsverlangen können nämlich erhebliche Folgen haben. Denn wird ein Gebot zu Unrecht ohne Sicherheit zugelassen oder fehlerhaft zurückgewiesen, sind Rechtsmittelverfahren praktisch vorprogrammiert, der Zuschlag gefährdet – oder gar zu versagen.
Sachverhalt
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AUSGABE: VE 3/2026, S. 46 · ID: 50699699
