Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Neue Haftkostenbeiträge 2026

März 2026

HaftkostenNeue Haftkostenbeiträge 2026

27.02.20262 Min. Lesedauer IWW

Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2026 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 30.12.25 B1):

1. Unterkunft

1. Für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende:

bei Einzelunterbringung

197,40 EUR

bei Belegung mit zwei Gefangenen

84,60 EUR

bei Belegung mit drei Gefangenen

56,40 EUR

bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen

28,20 EUR

2. Für alle übrigen Gefangenen:

bei Einzelunterbringung

239,70 EUR

bei Belegung mit zwei Gefangenen

126,90 EUR

bei Belegung mit drei Gefangenen

98,70 EUR

bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen

70,50 EUR

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VE 3/2026, S. 41 · ID: 50699744

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte