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Elektronischer RechtsverkehrErweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 754a, 829a ZPO beabsichtigt

Abo-Inhalt20.09.20228166 Min. Lesedauer IWW

| Aus der gerichtlichen Praxis wird angesichts der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Änderungen der §§ 130a ff. ZPO zum 1.1.22 das Anliegen geäußert, den sachlichen Anwendungsbereich des § 754a ZPO zu erweitern. Bei den Gerichten läuft dazu derzeit eine Umfrage. |

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AUSGABE: VE 10/2022, S. 183 · ID: 48533967

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