Aktuelle GesetzgebungRegierungsentwurf zu einem „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ – Das ist vorgesehen
| Die Justiz ist in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Erfordernisse der Praxis umfassend „digitalisiert“ worden. Insbesondere der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ist ausgebaut worden. Nun hat die Bundesregierung am 6.3.24 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der durch weitere Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter fördern soll (www.iww.de/s10822). Wir stellen Ihnen in einem Überblick die wesentlichen geplanten Änderungen vor. |
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