Elektronischer RechtsverkehrErweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 754a, 829a ZPO beabsichtigt
| Aus der gerichtlichen Praxis wird angesichts der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Änderungen der §§ 130a ff. ZPO zum 1.1.22 das Anliegen geäußert, den sachlichen Anwendungsbereich des § 754a ZPO zu erweitern. Bei den Gerichten läuft dazu derzeit eine Umfrage. |
1. Derzeitige Problematik
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VE 10/2022, S. 183 · ID: 48533967
