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Kapitalisierte VersorgungsleistungenBestimmung des Zeitraums für Pfändungsschutz

Abo-Inhalt27.03.20265 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

Kapitalisierte Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen, Unterstützungskassen oder privaten Rentenversicherungen führen im Insolvenzverfahren vielfach zu erheblichen Einmalzuflüssen. Konfliktträchtig sind dabei die Fälle, in denen dem Schuldner bereits Restschuldbefreiung erteilt wurde und kurz danach Versorgungsansprüche realisiert werden. Während die Insolvenzgläubiger als Gläubigergesamtheit auf eine möglichst hohe Quote angewiesen sind, beruft sich der – oft im Rentenalter stehende – Schuldner auf existenzsichernden Pfändungsschutz. Die zentrale Frage lautet dann: In welchem Umfang und für welchen Zeitraum sind kapitalisierte Versorgungsleistungen noch pfändungsfrei zu belassen? Der BGH konkretisiert hierzu die Maßstäbe für die Ermessensausübung und führt seine Linie aus dem Beschluss vom 29.4.21 (IX ZB 25/20, VE 21, 151) konsequent fort.

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AUSGABE: VE 4/2026, S. 70 · ID: 50761033

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