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ForderungsvollstreckungKrypto-Vollstreckung: Das ist zu beachten

Abo-Inhalt08.01.20266 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

In Ausgabe VE 25, 203 haben wir über die Möglichkeit berichtet, Kryptowährungen als Sachbezüge für höhere Pfändungsbeträge heranzuziehen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Vollstreckung wegen Geldforderungen in Kryptovermögen, das der Schuldner selbst besitzt bzw. das sich auf einem Kryptobörsenkonto befindet.

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AUSGABE: VE 1/2026, S. 6 · ID: 50636854

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