SchiedsspruchAufhebung eines inländischen Schiedsspruchs und Ablehnung der Vollstreckbarerklärung
In der baurechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich häufig die Frage, wie mit behaupteten Gehörsverstößen umzugehen ist: Müssen Parteien bei vereinbarter ergänzender Geltung der ZPO vor einem Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren zunächst eine Anhörungsrüge analog § 321a ZPO beim Schiedsgericht erheben? Und: Ist neben einem bereits anhängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung überhaupt noch Raum für einen selbstständigen Aufhebungsantrag? Eine aktuelle Entscheidung des BGH klärt beide Fragen mit erheblicher Praxisrelevanz für Bau- und Wirtschaftsschiedsverfahren.
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AUSGABE: VE 4/2026, S. 66 · ID: 50761037
