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GläubigertaktikKostennachteile nach Teilerledigung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens vermeiden

Abo-Inhalt22.07.20251389 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In der Praxis stellt sich vereinzelt die Frage, ob ein Schiedsspruch, der eine Ratenzahlungsvereinbarung enthält, bereits vor Fälligkeit der Raten für vollstreckbar erklärt werden kann – und wer in einem solchen Fall die Kosten des Verfahrens tragen muss, wenn der Schuldner die vereinbarten Raten pünktlich zahlt und daher kein Verzug vorliegt. Damit ergibt sich die Problematik, ob die bloße vorsorgliche Sicherung eines Vollstreckungstitels zulässig und kostenneutral möglich ist oder ob das Risiko der Kostenlast den Gläubiger trifft, wenn kein konkreter Anlass für eine Zwangsvollstreckung erkennbar ist. Eine Entscheidung des OLG Frankfurt klärt insoweit die Maßstäbe für die Kostentragung bei der vorzeitigen Vollstreckbarerklärung von pflichtgemäß erfüllten Schiedssprüchen mit Ratenzahlungsabrede. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VE 8/2025, S. 136 · ID: 50469375

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