Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Worauf Sie bei der Begründung der Rechtsbeschwerde achten müssen …

ProzessrechtWorauf Sie bei der Begründung der Rechtsbeschwerde achten müssen …

07.06.20225138 Min. Lesedauer IWW

| Ein Beschluss des OLG Hamm ruft noch einmal in Erinnerung, worauf der Verteidiger bei der Begründung der Rechtsbeschwerde oder Revision achten muss (21.2.22, 5 RBs 38/22, Abruf-Nr. 228156) |

Checkliste / Begründung von Rechtsbeschwerde oder Revision

  • Aus der Rechtsmittelbegründung muss hervorgehen, ob das Urteil wegen einer Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren – Verfahrensrüge – oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm – Sachrüge – angefochten wird.
  • Es empfiehlt sich, ausdrücklich auszuführen, dass eine Verfahrensrüge oder die Sachrüge erhoben wird. Die Sachrüge sollte auf jeden Fall auch dann erhoben werden, wenn nur Verfahrensmängel gerügt werden sollen. Denn ist die Verfahrensrüge unzulässig, muss das Rechtsmittelgericht noch auf die Sachrüge die richtige Rechtsanwendung prüfen. Ist die Sachrüge hingegen nicht erhoben, wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen.
  • Für die Begründung der Verfahrensrüge gilt § 344 Abs. 2 S. 2 OWi.
  • Bei der Begründung der Sachrüge ist darauf zu achten, dass eine falsche Rechtsanwendung beanstandet werden muss. Es kann nicht ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden. Geschieht das, handelt es sich nicht um eine Sachrüge.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 7/2022, S. 126 · ID: 48235291

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte