Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. BGH überrascht mit Entscheidung zur fiktiven Abrechnung mit konkreter Teilreparatur

Juli 2022

Fiktive AbrechnungBGH überrascht mit Entscheidung zur fiktiven Abrechnung mit konkreter Teilreparatur

Abo-Inhalt01.07.20226378 Min. Lesedauer IWW

| Der Geschädigte hatte eine Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in einer Werkstatt vornehmen lassen. Aus der dafür entstandenen Rechnung wollte er im Rahmen der ansonsten fiktiven Abrechnung die aufgewendete Umsatzsteuer (USt) erstattet bekommen. Doch der BGH entschied: Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von USt nicht verlangen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer Teilreparatur tatsächlich USt angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Abrechnung ist insoweit nicht zulässig. |

1. Entscheidung ist überraschend

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 7/2022, S. 118 · ID: 48408637

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte