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ProzessrechtHierauf müssen Sie beim Urteil im Bußgeldverfahren achten

Abo-Inhalt17.10.20242081 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Verteidigung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren ist immer auch eine Verteidigung auf Zeit. Denn mit zunehmender Dauer zwischen Tat und Urteil wird es z. B. immer einfacher, ggf. allein wegen der langen Zeitdauer, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Deshalb kann die Aufhebung des Bußgeldurteils durch das OLG von entscheidender Bedeutung sein. Dadurch und die dann erforderliche neue Hauptverhandlung beim AG kann nämlich ggf. so viel Zeit vergehen, dass dann das Fahrverbot allein wegen der langen Dauer des Verfahrens aufgehoben wird. Deshalb wird der Verteidiger, vor allem in Fahrverbotsfällen, im Zweifel Rechtsbeschwerde einlegen (müssen). |

Sollen keine Verfahrensfehler geltend gemacht werden, reicht zur Begründung der Rechtsbeschwerde zwar die allgemeine Sachrüge. Sie sollten aber besser konkrete Fehler geltend machen. So können Sie erreichen, dass sich das OLG damit auseinandersetzen muss. Wir wollen Ihnen daher mit den folgenden Ausführungen zeigen, wo Sie ansetzen können, wenn es um die allgemeinen Anforderungen an das tatrichterliche Urteil und an die tatrichterliche Beweiswürdigung geht.

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AUSGABE: VA 11/2024, S. 198 · ID: 50151529

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