FahrtenbuchauflageUnmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers
| Wird gegen einen Betroffenen eine Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) angeordnet, wird häufig darum gestritten, ob der Verwaltungsbehörde die Feststellung des Fahrzeugführers unmöglich war. Dazu hat sich jetzt noch einmal das BVerwG geäußert. |
Die Feststellung eines Fahrzeugführers war auch dann im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO unmöglich, wenn der Fahrzeughalter sich zur Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, so spät geäußert hat, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Ahndung der Zuwiderhandlung vor Eintritt der Verjährung nicht mehr in zumutbarer Weise ergreifen konnte.
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AUSGABE: VA 11/2024, S. 192 · ID: 50062489