KraftfahrzeugrennenVerbotenes Kraftfahrzeugrennen bei nur geringer Distanz
| Das KG hat sich in zwei Entscheidungen noch einmal mit dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB befasst. |
In dem Beschluss vom 18.5.22 (3 Ss 16/22, Abruf-Nr. 230208) weist das KG darauf hin, dass ein sog. Kraftfahrzeugrennen auch bei einer nur kurzen Renndistanz gegeben sein kann. Gerade die Ermittlung und der Abgleich der für Fahrer hochmotorisierter Fahrzeuge oft wichtigen Beschleunigungspotenziale erfordere keine langen Wegstrecken. Deshalb stehe auch eine mit 50 Metern recht kurze Renndistanz einer Würdigung des Geschehens als Kraftfahrzeugrennen nicht entgegen.
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AUSGABE: VA 1/2023, S. 10 · ID: 48478320

