NutzungsausfallDer Zweitwageneinwand beim Ausfallschaden
| „Wofür brauchen Sie einen Mietwagen? Sie haben doch einen Zweitwagen“. Oder „Nutzungsausfallentschädigung? Sie sind mit Ihrem Zweitwagen doch immer noch mobil!“ Zu diesem Fragenkreis liegt nun eine BGH-Entscheidung mit einem reißerischen „Mit dem Porsche Cabriolet zum Gardasee“-Sachverhalt vor, die jenseits des Originalitätswerts die wesentlichen Antworten gibt. |
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AUSGABE: VA 1/2023, S. 5 · ID: 48798891