FahrerlaubnisTäuschung bei der theoretischen Fahrprüfung
Stellt sich nachträglich heraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber bei der theoretischen Fahrprüfung geschummelt hat, darf die Fahrerlaubnis in der Regel ohne Weiteres aufgehoben werden.
In dem vom OVG Lüneburg entschiedenen Fall hatte sich nachträglich herausgestellt, dass eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt worden war. Der Inhaber der Fahrerlaubnis hatte die theoretische Prüfung nämlich nicht selbst erfolgreich abgelegt. In einem solchen Fall darf nach Auffassung des OVG die Fahrerlaubnis in der Regel aufgehoben werden, ohne dass dem Inhaber zuvor Gelegenheit gegeben werden müsste, seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen einer behördlich angeordneten Begutachtung nachzuweisen (19.11.2025, 12 ME 92/25, Abruf-Nr. 252178).
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AUSGABE: VA 4/2026, S. 70 · ID: 50652021
