GutachterkostenSV-Kosten berechnen sich nicht auf Grundlage der gekürzten Reparaturkosten
| Immer wieder wenden Versicherer ein, das an der Schadenhöhe orientierte Honorar des Schadengutachters sei zu reduzieren, wenn die Reparaturkosten bei der fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens durch eine zulässige Verweisung auf eine andere Werkstatt oder wegen technischer Einwendungen im Prüfbericht geringer wären als im Gutachten vorgesehen. |
1. Ex ante besteht der hohe Anspruch
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VA 5/2023, S. 81 · ID: 49328447