Regress VR gegen WerkstattReparaturvertrag ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Versicherers
| Zug um Zug gegen Zahlung des auf dem subjektbezogenen Schadenbegriff basierenden Schadenersatzes hat der Geschädigte die Abtretung seiner vom Versicherer angenommenen Rückforderungsansprüche erklärt (vgl. BGH 29.10.74, VI ZR 42/73, Abruf-Nr. 221690). Auf dieser Grundlage klagt der Versicherer nun gegen die Werkstatt. Bei dieser Fallgestaltung kommt es im ersten Schritt auf die Aktivlegitimation des klagenden Versicherers an. |
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AUSGABE: VA 1/2023, S. 8 · ID: 48797107
