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Fiktive ReparaturkostenFiktive Abrechnung: Nur umrechnen auf Preise der Verweisungswerkstatt oder muss da mehr kommen?

Abo-Inhalt13.02.20232538 Min. Lesedauer IWW

| Verweist der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten wegen Alters und fehlender Scheckheftpflege des beschädigten Fahrzeugs im Kern zu Recht auf eine andere Werkstatt, stellt sich zunehmend die Frage: Genügt es, das Schadengutachten einfach nur auf den Stundenverrechnungssatz der Verweisungswerkstatt umzurechnen oder muss ein Angebot der Werkstatt vorliegen? |

Dass manche Gerichte ein schlichtes Umrechnen nicht mehr dulden, hat sicher auch damit zu tun, dass viele der von den Versicherern aufgetischten Informationen zu den Verweisungswerkstätten schlichtweg unzutreffend sind. Das gilt umso mehr in den Monaten nach einer Preiserhöhungswelle aller, und damit auch für die Verweisungswerkstätten. Die Energiekosten haben eine solche Welle jüngst ausgelöst. Bis das in den Datenbanken der Prüfberichtersteller angekommen sein wird, wird noch viel Zeit verstreichen.

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AUSGABE: VA 3/2023, S. 41 · ID: 49047123

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