Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Fahrtenbuchauflage auch, wenn Halter den Verstoß zugibt

FahrtenbuchFahrtenbuchauflage auch, wenn Halter den Verstoß zugibt

22.07.20225139 Min. Lesedauer IWW

| Das Führen eines Fahrtenbuchs (§ 31a StVZO) kann auch angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das VG Mainz. |

Der Betroffene hatte in einem Anhörungsbogen zu einer ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitung den Verstoß eingeräumt. Der Abgleich des Fahrerfotos mit dem bei der Meldebehörde hinterlegten Ausweisfoto des Betroffenen ließ die Bußgeldbehörde jedoch mit Blick auf das abweichende äußere Erscheinungsbild der beiden abgebildeten Personen zu der Überzeugung gelangen, dass der Betroffene bei der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht der Fahrer des Kraftfahrzeugs gewesen sein konnte. Unter Hinweis auf die Zweifel an seiner Täterschaft schrieb die Bußgeldstelle den Betroffenen mehrfach mit der Bitte um Benennung des Fahrers an; eine inhaltliche Äußerung unterblieb.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 48235295

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte