FahrerlaubnisentzugEntziehung einer wiedererteilten Fahrerlaubnis
Zieht eine Begutachtungsstelle ein von ihr erstelltes positives Gutachten über die Kraftfahreignung nachträglich zurück, weil sie davon ausgeht, bei Erstellung des Gutachtens über Abstinenznachweise getäuscht worden zu sein, rechtfertigt dies die Annahme, dass ein positives Eignungsgutachten fehlt.
Mit dieser Begründung hat das VG Gelsenkirchen die erneute Entziehung einer gerade wieder erteilten Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bestätigt. Die vom Fahrerlaubnisinhaber im Wiedererteilungsverfahren bei der Begutachtungsstelle vorgelegten Abstinenznachweise waren gefälscht. Deshalb hatte die Begutachtungsstelle ihr positives Gutachten zurückgezogen. Damit lagen die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr vor. Das rechtfertigt deren Entziehung (8.10.25, 7 L 1592/25, Abruf-Nr. 252185).
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AUSGABE: VA 4/2026, S. 71 · ID: 50686756
