FahrerlaubnisEntziehung der Fahrerlaubnis wegen zahlreicher Parkverstöße
| Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres zahlreiche Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. |
In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall (28.10.22, 4 K 456/21, Abruf-Nr. 232803) waren innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen anhängig geworden. Darunter befanden sich 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Behörde hat dem Kläger daher die Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung entzogen.
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AUSGABE: VA 3/2023, S. 46 · ID: 48958778