ReparaturkostenTotalschaden repariert und weitergenutzt: Ist der Restwertabzug dennoch rechtens?
| Schaden jenseits der 130 Prozent, Reparatur in Eigenregie, nachgewiesene Weiternutzung über mehr als sechs Monate. Da denkt mancher Geschädigte, wenn er das Fahrzeug weiter nutze, könne ihm doch der Restwert nicht abgezogen werden. Das führte zur Leserfrage eines insoweit verunsicherten Schadengutachters. |
Frage: Muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sechs Monate nach der Eigenreparatur eines Totalschadens (Reparaturkosten über 130 Prozent) den abgezogenen Restwert nachzahlen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nachweislich in gut repariertem Zustand weiter nutzt?
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AUSGABE: UE 9/2022, S. 14 · ID: 48522327