Reparaturkosten130-Prozent-Anspruch auch für Leasingfahrzeug
| Die 130-Prozent-Reparatur ist auch bei einem Leasingfahrzeug schadenrechtlich geschützt möglich. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, muss der Versicherer die Reparaturkosten erstatten, so das OLG Köln. |
Früher war die Frage, ob die 130-Prozent-Reparaturmöglichkeit auch für Leasingfahrzeuge besteht, eher theoretischer Natur. Jetzt aber sind die Hersteller oft nicht in der Lage, Ersatz zu liefern. Um den Kunden bei der Stange zu halten, kann man also durchaus mit der Zustimmung des Leasinggebers zur 130-Prozent-Reparatur rechnen – gestützt auf den Beschluss des OLG Köln vom 01.12.2021 (Az. 21 U 55/21, Abruf-Nr. 230604).
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AUSGABE: UE 9/2022, S. 1 · ID: 48522958