WiederbeschaffungswertWenn Werkstatt und ein zur Reparatur stehendes Unfallfahrzeug abbrennen – was gilt bei WBW?
Abo-Inhalt12.11.2025180 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Im Ruhrgebiet ging es durch die Medien: Eine Autowerkstatt brennt ab, was auch Auswirkungen auf ein benachbartes Autohaus hat. Und damit sind auch Kundenautos betroffen. Daher fragt ein Leser: |
Frage: Mein Mandant hat sein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall, für den der gegnerische Versicherer vollumfänglich haftet, in die Werkstatt zur Reparatur auf Basis der 130-Prozent-Rechtsprechung gegeben. Dort ist das Fahrzeug noch vor Reparaturbeginn mit der gesamten Werkstatt abgebrannt.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 12/2025, S. 13 · ID: 50609458