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ReparaturkostenSofortiger Handlungsbedarf! Die neuen BGH- Urteile zum Werkstattrisiko sind veröffentlicht

Abo-Inhalt17.01.2024334 Min. Lesedauer IWW

| Mit einer Pressemitteilung hat der BGH die Kerninhalte der fünf aktuellen Entscheidungen zum Werkstattrisiko als Ausprägungsform des subjektbezogenen Schadenbegriffs öffentlich gemacht. Drei Urteile betreffen Fälle, bei denen der Geschädigte die Erstattung restlicher Reparaturkosten einklagt, sich dabei die Rechtsfigur des Werkstattrisikos zunutze machen möchte, aber selbst die Rechnungsdifferenz noch nicht an die Werkstatt bezahlt hat. Für Werkstätten und Rechtsanwälte ergeben sich aus den BGH-Urteilen folgende Konsequenzen und Handlungsempfehlungen. |

Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Werkstätten

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AUSGABE: UE 2/2024, S. 5 · ID: 49876344

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