GutachtenkostenDie SV-Zeithonorarkampagne läuft ins Leere
| Die These einiger Versicherer, die sie bis in die Gerichtsverfahren durchhalten, der Gutachter dürfe nur nach Zeitaufwand abrechnen, läuft weitgehend leer. Da einige Versicherer jedoch nicht aufgeben, wird UE ab sofort eine Übersicht führen, welche Gerichte wie reagieren. |
Neue Übersicht über Entscheidungen zur SV-Zeithonorarkampagne
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AUSGABE: UE 2/2024, S. 14 · ID: 49868691