GutachterkostenDrei Urteile zur Abrechnung nach Schadenhöhe und gegen Zeithonorar bei Schadengutachter
| Die auf breiter Front erfolglose These einiger Versicherer, Schadengutachter müssten auf der Basis der für die Gutachtenerstellung verbrauchten Arbeitszeit abrechnen, hat zwei verschiedene Aspekte: Schadenersatzrechtlich geht es um den Geschädigten und dessen Anspruch gegenüber dem Versicherer, werkvertraglich um die Abrechnungsgrundlage des Gutachters gegenüber seinem Kunden. Das zeigen drei Urteile auf, die UE vorstellt. |
AG Frankfurt a. M. mit werkvertraglichem plus schadenrechtlichem Ansatz
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 12 · ID: 50275343