RegressNeue Urteile zu Kleinteile-, Probefahrt-, Reparaturkosten und Verbringungskostenregressen
| Die Versuche von Versicherern, Werkstätten mit Regressverfahren zu disziplinieren, gehen munter weiter. Es kann kaum ernsthaft um die zurückgeforderten Geldbeträge gehen, denn der Aufwand des Versicherers steht in keinem Verhältnis zur müden Erfolgsquote vor Gericht. Die Botschaft soll eher lauten: Es hat keinen Nutzen für euch Werkstätten, wenn gute anwaltliche Vertretungen des Geschädigten auch das Geld beitreiben, das wir nicht zahlen wollen. Denn das müsst Ihr, liebe Werkstätten, sogleich zurückzahlen. Die folgenden Urteile belegen, dass die Gerichte das anders sehen. |
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AUSGABE: UE 9/2025, S. 7 · ID: 50502653