AusfallschadenNeue Rechtsprechung zur notwendigen Intensität des Warnhinweises nach § 254 Abs. 2 BGB
| In großer Zahl kommen jetzt die Urteile, deren Streitstoff in der Zeit begann, als einige Versicherer die gemeldeten Schäden monatelang nicht ordnungsgemäß bearbeitet haben. Sehr deutlich vierstellige Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungsbeträge sind aufgelaufen, weil sich Geschädigte nicht trauten, reparieren zu lassen oder Ersatz zu beschaffen ohne die klare Haftungszusage des Versicherers. Die Haftpflichtversicherer stehen nicht zu ihren Versäumnissen. Mit den immer gleichen Abwehrargumenten ziehen sie ins Feld – und unterliegen reihenweise. |
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AUSGABE: UE 9/2025, S. 11 · ID: 50503905