UmsatzsteuerVorsteuerabzug: Bis wann und wie muss die Zuordnung zum Unternehmensbereich erfolgen?
| In SSP 1/2022 wurden Entscheidungen des EuGH zu der Frage vorgestellt, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, dass die deutsche Finanzverwaltung verlangt, dass bei einem gemischt genutzten Gegenstand für Vorsteuerzwecke die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich spätestens zum Zeitpunkt der Abgabefrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen muss. Jetzt sind die Folgeentscheidungen des BFH ergangen. SSP stellt diese vor und erläutert ihre Konsequenzen für die Praxis. |
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AUSGABE: SSP 9/2022, S. 22 · ID: 48503084