UmsatzsteuerVorsteuerabzug aus den Rechnungen des Serviceunternehmens – das ist zu beachten
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| In unserer Serie zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung haben wir im ersten Teil die drohende Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei Zahlungen an Serviceunternehmen behandelt. Im zweiten Teil geht es um den Vorsteuerabzug: Serviceunternehmen weisen oft Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, auch wenn die Leistung nicht erbracht wird, und führen diese nicht an das FA ab. Das FA versucht, den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger zu unterbinden. |
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AUSGABE: PStR 12/2025, S. 281 · ID: 50514829