EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch den Arbeitgeber: Aktuelle Fragen aus der Praxis und Prüfschema
| Am 01.09.2022 hat jeder Arbeitgeber, der zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, zu prüfen, für welche Arbeitnehmer er die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich bei SSP-Lesern viele Fragen. SSP greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema. |
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AUSGABE: SSP 9/2022, S. 10 · ID: 48529836