UmsatzsteuerEinsatz von Privatfahrzeugen des Autohaus-Inhabers für Autohaus: Umsatzsteuerfalle umgehen!
Abo-Inhalt14.11.202585 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Immer wieder nutzen Autohaus-Inhaber für das Autohaus auch Fahrzeuge ihres Privatvermögens, ohne dass die Absicht besteht, die Fahrzeuge ihrem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Insbesondere im Hinblick auf eine spätere Veräußerung der Fahrzeuge ist es zu empfehlen, bereits zu Beginn der unternehmerischen Nutzung die Nicht-Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren. Sollte dennoch eine Zuordnung erfolgt sein, sind die Fahrzeuge vor der Veräußerung zu entnehmen. Dem Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten tut dies keinen Abbruch. ASR hat die Details für Sie. |
Bild: © Yuri Bizgaimer - stock.adobe.com
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AUSGABE: ASR 12/2025, S. 5 · ID: 50580852