UmsatzsteuerBFH: Vorsteuerabzug aus Dachreparatur wegen Schäden durch Installation einer PV-Anlage?
| Ein Steuerzahler, der mit dem Betrieb einer auf seinem Wohnhaus angebrachten PV-Anlage eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ist aus den Leistungen zur Beseitigung der Schäden, die an dem Dach seines privat genutzten Wohnhauses bei der Installation der PV-Anlage entstanden sind, zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das hat der BFH zugunsten des Steuerzahlers entschieden. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und geht der Frage nach, inwieweit sie auch für das neue „PV-Anlagen-Besteuerungszeitalter“ gilt. |
Finanzamt und FG hatten Vorsteuerabzug abgelehnt
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AUSGABE: SSP 5/2023, S. 21 · ID: 49329424
