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RechtsanwaltsgebührenRückzahlungsanspruch entsteht bereits mit der Leistung des Vorschusses

Abo-Inhalt26.03.20223637 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht nach dem BGH aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 61 · ID: 48059966

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