RechtsanwaltsgebührenRückzahlungsanspruch entsteht bereits mit der Leistung des Vorschusses
| Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht nach dem BGH aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 61 · ID: 48059966
