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Apr. 2022

ReisekostenErstattungsfähig sind die Kosten für getrennte Reisen von Anwalt und Partei

Abo-Inhalt26.03.20222463 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Bei Teilnahme der auswärtigen Partei und ihres auswärtigen Anwalts am Termin zur mündlichen Verhandlung sind die Kosten der getrennten Anreisen erstattungsfähig. Einer Partei kann nach dem OLG Brandenburg nicht entgegengehalten werden, dass sie zusammen mit dem Anwalt hätte fahren müssen, um Kosten zu sparen. |

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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 62 · ID: 47962399

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