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Apr. 2022

GebührenstreitwertGestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig

Abo-Inhalt23.03.20223640 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Eine zeitlich gestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig. Soweit sich die Anwaltsgebühren nach unterschiedlichen Werten richten, ist diese Wertfestsetzung nach dem OLG Bremen dem Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten. |

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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 59 · ID: 48059967

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