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Apr. 2022

OrdnungswidrigkeitenverfahrenAkteneinsicht: Bei teilweise geschwärzter Akte ist Aktenversendungspauschale unzulässig

Abo-Inhalt10.03.20223403 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Es sind nur 12 EUR, wenn es um die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV RVG geht. Aber die damit zusammenhängenden Fragen spielen in der Rechtsprechung – wie hier beim AG Leipzig – immer wieder eine Rolle. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 65 · ID: 48029460

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