GebührenstreitwertGestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig
| Eine zeitlich gestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig. Soweit sich die Anwaltsgebühren nach unterschiedlichen Werten richten, ist diese Wertfestsetzung nach dem OLG Bremen dem Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 59 · ID: 48059967
